Investmentsteuer - Reform 2018

Zum 01.01.2018  wird die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Wer sich rechtzeitig mit dieser Thematik befasst, findet evtl. individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, die ihm helfen, durch Ausnutzung von zusätzlichen Freibeträgen (Ehegatten, Kinder) erhebliche Steuern zu sparen. Dies kann besonders auf größere Investmentvermögen zutreffen, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden und deshalb eigentlich (!) dauerhaft steuerbefreit sein sollten.
Vermutlich werden sich zum jetzigen Zeitpunkt  noch die wenigsten Steuerberater mit diesem Thema auseinander gesetzt haben. Wir stellen unseren Kunden auch hierzu bereits  eine Broschüre (PDF) mit den Grundzügen dieser Reform zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie zur Anforderung dieser Broschüre(n) einfach das Kontaktformular auf unserer Website.