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Herkömmliche Vermögensverwaltung: Künftig klare Benachteiligung durch Abgeltungssteuer !
Standpunkt: Juni 2088.
Vermögensverwaltung jetzt (Kurzfassung):
Ein Vermögensverwalter (VermV) betreut das Vermögen seines Mandanten. Bei Käufen, Verkäufen und Umschichtungen handelt der Vermögensverwalter jeweils Kundenauftrag. In der Regel hat der VermV dazu eine Vollmacht seines Kunden, damit nicht jeder Auftrag (Kauf, Verkauf, Umschichtung) einzeln abgestimmt werden muss. Der Vermögensverwalter erhält hierfür ein Honorar, der Kunde braucht sich um sein Investment im besten Fall nicht zu kümmern.
Eine wichtige Voraussetzung, um Erträge steuerfrei kassieren zu können, ist dabei die einjährige Spekulationsfrist. Werden Anlagen mehr als ein Jahr gehalten, kann der VermV Kursgewinne für den Kunden für dessen Depot derzeit noch steuerfrei realisieren.
Vermögensverwaltung künftig
Aus steuerlichen Erwägungen dürfte die herkömmliche Vermögensverwaltung künftig Performanceprobleme bekommen.
Grund: Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 und damit einhergehend Wegfall der Spekulationsfrist. Werden künftig im Depot des Anlegers Vermögensumschichtungen, d. h. rechtlich gesehen Verkäufe und Käufe, vorgenommen, so beteiligt sich der Fiskus automatisch an den erzielten Kursgewinnen, durch von den Banken einbehaltene Abgeltungssteuer (25 %) sowie darauf anfallende Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag (SOLI), was insgesamt ca. 27 - 28 % ausmachen dürfte. Diese einbehaltenen Steuern werden in Zukunft praktisch bei jeder Umschichtung immer wieder dem Depotvermögen entzogen und stehen daher für weitere Anlagezwecke nicht mehr zur Verfügung. Konsequenz: Erhebliche Renditenachteile in der Vermögensverwaltung gegenüber anderen Formen der Vermögensanlage.
Fazit:
Einige Vermögensverwalter haben die Konsequenzen aus der Abgeltungssteuer bereits erkannt und bieten daher Spiegel -Produkte an, d. h. Vermögensverwaltungen werden in (Dach-) Fonds gespiegelt.
Alternativen: Dachfonds mit vermögensverwaltendem Ansatz.
Hier legt der Anleger sein Geld in einem (oder mehreren) Fonds / Dachfonds mit vermögensverwaltendem Ansatz an.
Dabei kann der Kunde entweder bestimmte Risikoklassen für seine gewünschte Anlage wählen (meist in den Depotvarianten Ertrag/konservativ, Wachstum/ausgewogen, oder Chance/spekulativ). Die Zusammensetzung der einzelnen Depotbausteine wird dabei vom (Dach-) Fondsmanager vorgenommen, d. h. der Anleger braucht sich (gutes Fondsmanagement vorausgesetzt) um sein Investment praktisch nicht zu kümmern.
Der entscheidende steuerliche Ertragsvorteil:
Realisiert der (Dach-) Fondsmanager innerhalb seines Fonds Kursgewinne, kann er dies zigmal tun, ohne dass für den Kunden jeweils eine Steuerpflicht entsteht. Der Anleger zahlt nur ein einziges Mal, und zwar beim Verkauf des Fonds, Abgeltungssteuern + Kirchensteuer + SOLI auf die in der Haltezeit anfallenden Gesamtgewinne.
Mit geeigneten (Dach-)Fondslösungen für die Zukunft gerüstet
Einer Vielzahl neuer zu erwartender Produkte, die sich dieses Steuervorteils annehmen werden, gibt es aber auch bereits jetzt empfehlenswerte Lösungen mit vertrauenswürdigen Fondsmanagern wie z. B. Produkte von
- Sauren (investiert personenorientiert in die besten Fondsmanager)
- Neue Vermögen (in Fonds gespiegelte Vermögensverwaltungen)
- DJE Kapital AG
- Patriarch
- ETF - Dachfonds von Veritas (mit vermögensverwaltendem Ansatz, Aktienquote zwischen 0 und 100 % variierbar)
- hwb Capital Management
Newcomer: DWS Vermögensmandat
Grundsätzlich werden o. g. Produkte je nach Risikobereitschaft, Anlagehorizont und Ertragserwartung Anlegers in entsprechenden Kategorien
- konservativ
- ausgewogen
- dynamisch / chancenorientiert angeboten.