Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie in einer empfehlenswerten Broschüre zusammengefasst zum Download: Startklar zur Riester - Rente
Warum Riester - Rente ? Das Ziel der "Riester-Rente" ist, die Differenz zwischen dem heutigen und dem zukünftigen Rentenniveau auszugleichen. Das heutige Rentenniveau liegt bei ca. 70% des durchschnittlichen Nettoeinkommens und soll durch die Rentenreform 2001 sukzessive auf 67% bis 2030 abgesenkt werden. Doch Vorsicht! Dieses Rentenniveau wird lediglich vom so genannten Eckrentner erreicht. Der Eckrentner ist eine fiktive Person, die 45 Jahre lang den Regelbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Tatsächlich aber liegt die durchschnittliche Versicherungszeit eines westdeutschen Mannes bei derzeit 37 Jahren, einer Frau bei 26 Jahren. Reicht Riester allein aus ? Durch diese kürzere Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wird auch ein entsprechend niedrigeres Rentenniveau erreicht. Dieses liegt bei ca. 60% des durchschnittlichen Nettoeinkommens. Mit der Rentenreform 2001 wird dieses Rentenniveau aber nochmals deutlich sinken. Die "Riester-Rente" allein schließt also nur den Teil der zusätzlich aufgerissenen Lücke. Eine frühzeitige Eigenvorsorge ist daher auch über die "Riester-Rente" hinaus erforderlich, denn was bleibt, ist eine Versorgungslücke von 40%. Was Sie von der neuen staatlichen Förderung zu erwarten haben... Seit Januar 2002 werden Beiträge zur eigenen Altersvorsorge staatlich gefördert. Hinter der so genannten "Riester-Rente" verbirgt sich ein staatlich organisierter Aufbau eines Kapitalstocks mit Steuervorteilen und Direktzulagen. Die Höhe dieser Vergünstigungen hängt vom individuellen Einkommen, der Familiensituation und der Eigenbeiträge in die "Riester-Rente" ab. Im Rahmen des Altersvermögensgesetzes empfiehlt es sich, die steuerlich geförderten Höchstgrenzen auszuschöpfen. Diese sind in den ersten Jahren gestaffelt und betragen pro Jahr:
Die staatlich geförderten Höchstbeträge pro Jahr: | |
aktuell | 2100 Euro |
Um aber überhaupt in den Genuss der vollen staatlichen Förderung zu kommen, muss der Anleger einen Mindesteigenbetrag aufbringen. Dieser ergibt sich aus der Differenz des Mindestbeitrags und den Zulagen.
Die staatlich geförderten Höchstgrenzen pro Jahr: | | aktuell | 4 Prozent* | der beitragspflichtigen Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres (i. d. R. Brutto-Jahreseinkommen), maximal aber der oben genannten Höchstbeiträge. * Das für die Berechnung maßgebliche Einkommen finden Sie auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, die vom Arbeitgeber bis spätestens 15. April des Folgejahres verschickt wird. |
Wer wird gefördert ? Eine staatliche Förderung erhalten grundsätzlich alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Absicherung der Landwirte und Beamte* sowie deren mit ihnen zusammen veranlagten Ehepartner (auch wenn diese nicht pflichtversichert sind). * Voraussetzung: vorliegende Zulagennummer
Wie wird gefördert ? Die staatliche Förderung sieht eine jährliche Zulage vor. Zudem können die Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger als die Ihnen bereits gewährte Zulage, erhalten Sie die Differenz als Steuergutschrift. In puncto Zulage wird zwischen einer Grundzulage und einer Kinderzulage unterschieden. Während die Grundzulage jeder "Riester-Sparer" erhält, wird die Kinderzulage pro Kind gezahlt, für welches Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die
aktuelle staatliche Förderung: Jahr | Grundzulage Ledige | Grundzulage Verheiratete | Kinderzulage |
2011 | 154 EUR | 308 EUR | 185 EUR
(geboren vor 2008) | | | | |
300 EUR (ab 2008
geboren) |
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Zusätzlich für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr |
200 EUR Bonus
(einmalig) |
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Änderungen
ab 2008 | Wer z. B. mit einemr Riester-Fondssparplan fürs Alter spart, kann das angesparte Kapital ab sofort auch für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Entschuldung oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es eine Extraprämie von 200 Euro für Berufseinsteiger / Innen, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 Euro. |
Konkretes Förderbeispiel Produktvorschlag: DWS TopRente.
Weitere Informationen finden Sie in einem Sonderdruck Focus Money zur Altersvorsorge
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