Renditeknüller vom Staat, die Sie sich
nicht entgehen lassen sollten ...
Fallbeispiel 1:
Wenn Sie bis jetzt auf Vermögenswirksame Leistungen
verzichtet haben, vielleicht aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit, sollten Sie spätestens
jetzt die Initiative ergreifen und die Bausteine für sicheren Vermögensaufbau nutzen.
Das Beispiel zeigt die Situation für Alleinstehend
/ Verheiratet 2 Arbeitnehmer.
Anlagevorschlag: VL - Top - Kombi.
Ausgewählte Spitzenprodukte zu Top - Konditionen.
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Fallbeispiel 2:
Für VL - Anlagen, die in Banksparpläne
(z.B. häufig mit Bonus, Sondersparformen etc.) oder auf
Kapitallebensversicherungen fließen, gibt es keine
staatliche Sparförderung.
Damit sind bei Banksparplänen in der jetzigen Zinssituation
kaum mehr als 5 % Rendite erzielbar. FINANZtest hat in Ausgabe 10 / 1997 unterschiedliche
VL - Anlagen geprüft und beurteilt Banksparverträge mit "Bescheiden trotz
Bonus" und als "Fazit: Nicht empfehlenswert" .
Wenn Sie also aufgrund der geänderten
Einkommensgrenzen (wieder ?) Sparprämien erhalten können, sollten Sie umdisponieren. Ein
Wechsel in lukrativere Anlageformen rechnet sich in der Regel.
Legen Sie dazu konsequent unrentable Verträge bis zum Ende der Laufzeit still.
Dies geht normal problemlos, da der Gesetzgeber diese Flexibilität
ausdrücklich wünscht. Bei Bonus - Sparverträgen nehmen Sie die Bonuskonditionen genau
unter die Lupe, um ggf. negative Überraschungen zu vermeiden.
Haben Sie also Ihren bisherigen Vertrag stillgelegt, stehen Ihnen die
gesamten Möglichkeiten aus Fallbeispiel 1
offen.
Anlagevorschlag: VL - Top-Kombi. Spitzenprodukte zu Top - Konditionen.
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Fallbeispiel 3:
Ihre VL - Anlagen laufen auf einen Bausparvertrag. Nur falls
Sie weniger als 480.- Euro p.a. (monatlich < 40.-Euro ) einzahlen, sollten Sie die
Überweisungen durch Ihren Arbeitgeber auf diesen Betrag anheben lassen.
Für Sie heißt die Neuerung: Beteiligungssparen. Copyright
Karl Windl
Sie können jetzt zusätzlich 408.- Euro (monatlich 34 Euro) durch Ihren Arbeitgeber
in Beteiligungssparen investieren, wobei Sie in der Regel auf gute Aktienfonds
setzen sollten.
Vergessen Sie auch die Wohnungsbauprämie nicht, die
es zusätzlich gibt.
Bitte entnehmen Sie die Prämiensätze wiederum dem Fallbeispiel 1 .
Anlagevorschlag: VL - Top-Kombi. Spitzenprodukte zu Top - Konditionen.
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Fallbeispiel 4:
Wenn Ihre VL-Sparbeiträge in Höhe von monatlich
40 Euro in einen Aktienfonds
fließen, können Sie diesen Vertrag beibehalten. Vom Jahressparbetrag 480 Euro sind dann
408 Euro prämienberechtigt (20 %, d. h. 81,60 Euro .- Prämie p.a.).
Für Sie heißt die Neuerung: VL -
Bausparen.
Sie können jetzt zusätzlich monatlich 40 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen.
Auf den Jahresbetrag von 480 Euro gibt es 10 % Sparzulage pro Jahr (48 Euro ).
Weiterhin werden zusätzliche Bausparbeiträge mit
Wohnungsbauprämie (10 % auf DM 516.- / 1032.-) gefördert.
Die jeweiligen Prämien entnehmen Sie bitte der
Übersicht in Fallbeispiel 1 .
Anlagevorschlag: VL - Top-Kombi. Spitzenprodukte zu Top -
Konditionen.
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