Investmentfonds für Ihre
Altersvorsorge
Hier geht es um den Einsatz von Investmentfonds zur Altersvorsorge. Mit
dem 3. Finanzmarkt-Fördergesetz vom April 1998 ein Staatliches
Gütesiegel:
Das Konzept der AS - Fonds wurde geprüft und als für die private
Altersvorsorge geeignet zugelassen.
Folgende Voraussetzungen sind dazu gesetzlich vorgeschrieben:
 | Mindestlaufzeit 18 Jahre oder bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
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 | Investition mindestens in 75 % Substanzwerte.
Per Definition ist ein Aktienanteil zwischen 21 und 75 % erlaubt;
In Immobilienwerte darf maximal 30 % des Fondsvermögens investiert werden.
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 | Maximal 30 % der Anlagen dürfen Wechselkursrisiken ausgesetzt sein.
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 | Absicherung durch Derivate ist erlaubt, jedoch kein Einsatz zu
Spekulationszwecken am Terminmarkt.
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 | Pflicht zur Wiederanlage der Erträge.
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 | Kündigungsfrist während der Laufzeit: 3 Monate.
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 | Nach 3/4 der Laufzeit kostenfreie Umschichtung in
sicherheitsorientiertere Anlagen.
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 | Regelsparraten ab DM 50.- pro Monat
Zahlreiche Fondsgesellschaften bieten
mittlerweile AS-Fonds an. Dabei hat sich als Regel eine monatliche Mindestsparrate von DM
100.- herauskristallisiert. Lediglich der DIT begnügt sich mit monatlich DM 50.- .
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